Beschluss (EU) 2023/2808 des Rates vom 11. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Fischereiausschuss für den östlichen Zentralatlantik zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/1570
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in den Sitzungen des Fischereiausschusses für den östlichen Zentralatlantik (CECAF) zu vertreten ist, ist in Anhang I festgelegt.
Article 2
Die jährliche Festlegung des von der Union in den Sitzungen des CECAF zu vertretenden Standpunkts erfolgt gemäß Anhang II.
Article 3
Der in Anhang I dargelegte Standpunkt der Union wird spätestens vor einer Tagung des CECAF im Jahr 2024 auf Vorschlag der Kommission vom Rat überprüft und erforderlichenfalls geändert.
Article 4
Der Beschluss (EU) 2019/1570 wird aufgehoben.
Article 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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