Durchführungsverordnung (EU) 2023/256 der Kommission vom 6. Februar 2023 zur Zulassung einer Zubereitung aus Limosilactobacillus reuteri DSM 32203 als Zusatzstoff in Futtermitteln für Hunde und einer Zubereitung aus Limosilactobacillus reuteri DSM 32264 als Zusatzstoff in Futtermitteln für Katzen (Zulassungsinhaber: NBF Lanes s.r.l.) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang genannten Zubereitungen, die der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren“ angehören, werden unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoffe in der Tierernährung zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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