Durchführungsverordnung (EU) 2023/257 der Kommission vom 6. Februar 2023 zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1412 zur Zulassung von ätherischem Ylang-Ylang-Öl von Cananga odorata (Lam) Hook f.&Thomson als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
„(3 Misch- und Einzelfuttermittel, die den im Anhang beschriebenen Stoff enthalten und vor dem 11. September 2024 gemäß den vor dem 11. September 2022 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für nicht zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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