Durchführungsverordnung (EU) 2023/267 der Kommission vom 8. Februar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens getrockneter Nüsse von Canarium ovatum Engl. als traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
1 Getrocknete Nüsse von Canarium ovatum Engl. dürfen in der Union in Verkehr gebracht werden. Getrocknete Nüsse von Canarium ovatum Engl. werden als traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland in die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 aufgenommen.
2 Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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