Durchführungsverordnung (EU) 2023/313 der Kommission vom 15. Dezember 2022 zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/2070 festgelegten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf Referenzportfolios, Meldebögen und Erläuterungen für Meldungen gemäß Artikel 78 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/2070 wird wie folgt geändert: 1. Anhang I wird durch Anhang I der vorliegenden Verordnung ersetzt; 2. Anhang II wird durch Anhang II der vorliegenden Verordnung ersetzt; 3. Anhang IV wird durch Anhangs III der vorliegenden Verordnung ersetzt; 4. Anhang V wird durch Anhangs IV der vorliegenden Verordnung ersetzt; 5. Anhang VI wird durch Anhangs V der vorliegenden Verordnung ersetzt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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