Durchführungsverordnung (EU) 2023/455 der Kommission vom 2. März 2023 zur Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1480/2004 mit spezifischen Vorschriften für Waren, die aus Landesteilen, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, in Landesteile verbracht werden, in denen die Regierung eine tatsächliche Kontrolle ausübt
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
„(2 Im Fall von Kartoffeln prüfen die genannten Experten, ob die in der Sendung enthaltenen Kartoffeln unmittelbar aus Pflanzkartoffeln gezogen wurden, die in einem Mitgliedstaat oder in einem anderen Land zertifiziert wurden, aus dem die Einfuhr von zum Pflanzen bestimmten Kartoffeln in die Union nicht gemäß Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 verboten ist, oder aus hofeigenen Pflanzkartoffeln, die unter Aufsicht dieser Experten unmittelbar aus den in diesem Absatz genannten zertifizierten Pflanzkartoffeln erzeugt wurden.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions