Durchführungsverordnung (EU) 2023/505 der Kommission vom 1. März 2023 zur Eintragung eines Namens in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben („Azeitona Galega da Beira Baixa“ (g. g. A.))
Text
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Article 1
Der Name „Azeitona Galega da Beira Baixa“ (g.g.A.) wird eingetragen. Mit dem in Absatz 1 genannten Namen wird ein Erzeugnis der Klasse 1.6. „Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet“ gemäß Anhang XI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 der Kommission ausgewiesen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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