Durchführungsverordnung (EU) 2023/513 der Kommission vom 8. März 2023 zur Änderung der Anhänge XV und XIX der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Liste von Drittländern, Gebieten und Zonen derselben, aus denen der Eingang von Fleischerzeugnissen von Huftieren, Geflügel und Federwild sowie von Eiern und Eiprodukten in die Union zulässig ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Anhänge XV und XIX der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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