Durchführungsverordnung (EU) 2023/583 der Kommission vom 15. März 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/607 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Zitronensäure mit Ursprung in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf Einfuhren von aus Malaysia versandter Zitronensäure, ob als Ursprungserzeugnis Malaysias angemeldet oder nicht, im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates
Text
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Article 1
1 Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/607 wird wie folgt geändert: „Weifang Ensign Industry Co., Ltd.A882“ wird ersetzt durch: „Shandong Ensign Industry Co., Ltd.A882“
2 Der zuvor Weifang Ensign Industry Co., Ltd. zugewiesene TARIC-Zusatzcode A882 gilt ab dem 26. Mai 2022 für Shandong Ensign Industry Co., Ltd. Alle endgültigen Zölle, die auf die Einfuhren von Waren, die von Shandong Ensign Industry Co., Ltd. hergestellt wurden, entrichtet wurden und den in Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/607 festgesetzten Antidumpingzoll in Bezug auf Weifang Ensign Industry Co., Ltd. übersteigen, werden nach den geltenden Zollvorschriften erstattet oder erlassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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