Durchführungsverordnung (EU) 2023/650 der Kommission vom 20. März 2023 zur Zulassung einer Zubereitung aus Carvacrol, Thymol, d-Carvon, Methylsalicylat und L-Menthol als Zusatzstoff in Futtermitteln für Masttruthühner, Zuchttruthühner, Mastgeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung und Zuchtgeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung (Zulassungsinhaber: Biomin GmbH) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „sonstige zootechnische Zusatzstoffe“ einzuordnen ist, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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