Verordnung (EU) 2023/850 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Kosovo (Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.))
Text
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Article 1
Die Verordnung (EU) 2018/1806 wird wie folgt geändert: 1. In Anhang I Teil 2 wird folgender Wortlaut gestrichen: „— Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrats vom 10. Juni 1999“. 2. In Anhang II Teil 4 wird folgender Wortlaut eingefügt: „Kosovo
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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