Delegierte Verordnung (EU) 2023/960 der Kommission vom 1. Februar 2023 zur Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/588 festgelegten technischen Regulierungsstandards im Hinblick auf den jährlichen Geltungsbeginn der Berechnungen der durchschnittlichen täglichen Anzahl der Geschäfte in Aktien, Aktienzertifikaten und börsengehandelten Fonds für die Zwecke der Tick-Größen (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/588
„(4 Bei der Anwendung der Tick-Größen legen Handelsplätze ab dem ersten Montag im April nach der gemäß Absatz 1 erfolgten Veröffentlichung der durchschnittlichen täglichen Anzahl der Geschäfte das diesem Durchschnitt entsprechende Liquiditätsband zugrunde.“
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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