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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2023/972 der Kommission vom 10. Mai 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens eines wässrigen ethanolischen Extrakts aus Labisia pumila als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32023R0972
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2023-05-10
In force since
2023-06-06
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Der wässrige ethanolische Extrakt aus Labisia pumila darf in der Union in Verkehr gebracht werden. Der wässrige ethanolische Extrakt aus Labisia pumila wird in die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 aufgenommen.

2 Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Article 2

Das in Artikel 1 genannte neuartige Lebensmittel darf für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 6. Juni 2023 ausschließlich von dem Unternehmen Medika Natura Sdn. Bhd. in der Union in Verkehr gebracht werden, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält eine Zulassung für dieses neuartige Lebensmittel ohne Bezugnahme auf die gemäß Artikel 3 geschützten wissenschaftlichen Daten oder mit Zustimmung von Medika Natura Sdn. Bhd.

Article 3

Die in den Antragsunterlagen enthaltenen wissenschaftlichen Daten, die die Bedingungen des Artikels 26 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/2283 erfüllen, dürfen für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung nicht ohne Zustimmung von Medika Natura Sdn. Bhd. zugunsten eines späteren Antragstellers genutzt werden.

Article 4

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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