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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1033 der Kommission vom 25. Mai 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1080 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Solarglas mit Ursprung in der Volksrepublik China und Durchführungsverordnung (EU) 2020/1081 zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren von Solarglas mit Ursprung in der Volksrepublik China

CELEX
32023R1033
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2023-05-25
In force since
2023-05-27
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Artikel 1 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1080 erhält folgende Fassung: „Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren von aus vorgespanntem Kalk-Natron-Flachglas bestehendem Solarglas mit einem Eisengehalt von weniger als 300 ppm, einer solaren Transmission von mehr als 88 % (gemessen beim Spektrum AM 1,5 300-2500 nm), einer Wärmebeständigkeit bis 250 °C (gemessen nach EN 12150), einer Temperaturwechselbeständigkeit von Δ 150 K (gemessen nach EN 12150) und einer mechanischen Stabilität von 90 N/mm2 oder mehr (gemessen nach EN 1288-3) mit Ursprung in der Volksrepublik China, das derzeit unter dem KN-Code ex70071980 (TARIC-Codes 7007198012, 7007198018, 7007198080 und 7007198085) eingereiht wird. Von Antidumpingzoll betroffenes Solarglas schließt alles Glas ein, das die zuvor genannten technischen und materiellen Eigenschaften aufweist, ob es nun für Fotovoltaikmodule, fotothermischen Flachkollektoren, Möbel, den Bau von Gewächshäusern oder sonstige Zwecke verwendet wird.“

Article 2

Artikel 1 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1081 erhält folgende Fassung: „Es wird ein endgültiger Ausgleichszoll eingeführt auf die Einfuhren von aus vorgespanntem Kalk-Natron-Flachglas bestehendem Solarglas mit einem Eisengehalt von weniger als 300 ppm, einer solaren Transmission von mehr als 88 % (gemessen beim Spektrum AM 1,5 300-2500 nm), einer Wärmebeständigkeit bis 250 °C (gemessen nach EN 12150), einer Temperaturwechselbeständigkeit von Δ 150 K (gemessen nach EN 12150) und einer mechanischen Stabilität von 90 N/mm2 oder mehr (gemessen nach EN 1288-3) mit Ursprung in der Volksrepublik China, das derzeit unter dem KN-Code ex70071980 (TARIC-Codes 7007198012, 7007198018, 7007198080 und 7007198085) eingereiht wird. Von Ausgleichszoll betroffenes Solarglas schließt alles Glas ein, das die zuvor genannten technischen und materiellen Eigenschaften aufweist, ob es nun für Fotovoltaikmodule, fotothermischen Flachkollektoren, Möbel, den Bau von Gewächshäusern oder sonstige Zwecke verwendet wird.“

Article 3

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

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Versions

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