Verordnung (EU) 2023/1089 des Rates vom 5. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
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Article 1
Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 erhält folgende Fassung: „g) in Russland tätige führende Geschäftsleute und ihre unmittelbaren Familienangehörigen, die von ihnen profitieren, oder andere natürliche Personen, die von ihnen profitieren, oder Geschäftsleute, juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die in Wirtschaftssektoren tätig sind, die für die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, eine wesentliche Einnahmequelle darstellen, oder“
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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