Durchführungsverordnung (EU) 2023/1121 der Kommission vom 1. Juni 2023 zur Eintragung eines Namens in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben („Nordhessische Ahle Wurscht/Nordhessische Ahle Worscht“ (g. g. A.))
Text
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Article 1
Der Name „Nordhessische Ahle Wurscht / Nordhessische Ahle Worscht“ (g. g. A.) wird eingetragen. Mit dem in Absatz 1 genannten Namen wird ein Erzeugnis der Klasse 1.2. „Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)“ gemäß Anhang XI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 der Kommission ausgewiesen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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