Durchführungsverordnung (EU) 2023/1152 der Kommission vom 12. Juni 2023 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 wird wie folgt berichtigt: 1. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 2. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 3. Anhang Vb (Teil-ML) wird wie folgt berichtigt: a) (betrifft nicht die deutsche Fassung) b) (betrifft nicht die deutsche Fassung) c) Abschnitt A Unterabschnitt C Punkt ML.A.305 Buchstabe d Nummer 1 erhält folgende Fassung: „1. den aktuellen Stand der Lufttüchtigkeitsanweisungen und der von der zuständigen Behörde als unmittelbare Reaktion auf ein Sicherheitsproblem erlassenen Maßnahmen;“. d) (betrifft nicht die deutsche Fassung) 4. (betrifft nicht die deutsche Fassung)
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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