Durchführungsverordnung (EU) 2023/1166 der Kommission vom 9. Juni 2023 zur Eintragung eines Namens in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben („Gemlik Zeytini“ (g. U.))
Text
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Article 1
Der Name „Gemlik Zeytini“ (g. U.) wird eingetragen. Mit dem in Absatz 1 genannten Namen wird ein Erzeugnis der Klasse 1.6. „Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet“ gemäß Anhang XI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 der Kommission ausgewiesen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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