Durchführungsverordnung (EU) 2023/1333 der Kommission vom 29. Juni 2023 zur Zulassung einer Zubereitung aus Endo-1,3(4)-beta-glucanase, gewonnen aus Aspergillus fijiensis CBS 589.94, als Futtermittelzusatzstoff für Masthühner und entwöhnte Ferkel (Zulassungsinhaber: DSM Nutritional Products Ltd, vertreten durch DSM Nutritional Products Sp. z o.o.), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1811/2005 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1259/2004 (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Zulassung
Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ angehört, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1811/2005
Artikel 1 und Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1811/2005 werden gestrichen.
Article 3 Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1259/2004
Die Verordnung (EG) Nr. 1259/2004 wird aufgehoben.
Article 4 Übergangsmaßnahmen
1 Die im Anhang genannte Zubereitung und die die Zubereitung enthaltenden Vormischungen, die vor dem 20. Januar 2024 gemäß den vor dem 20. Juli 2023 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2 Misch- und Einzelfuttermittel, die die im Anhang genannte Zubereitung enthalten und vor dem 20. Juli 2024 gemäß den vor dem 20. Juli 2023 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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