Durchführungsverordnung (EU) 2023/1618 der Kommission vom 8. August 2023 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Wolframcarbid, Mischwolframcarbid und mit metallischem Pulver vermischtes Wolframcarbid mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates
Text
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Article 1
1 Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren von Wolframcarbid, Mischwolframcarbid und mit metallischem Pulver vermischtem Wolframcarbid mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter den KN-Codes 28499030 und ex38243000 (TARIC-Code 3824300010) eingereiht werden.
2 Der endgültige Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Europäischen Union, unverzollt, der in Absatz 1 genannten Ware beträgt 33 %.
3 Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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