Durchführungsverordnung (EU) 2023/1710 der Kommission vom 7. September 2023 zur Verlängerung der Zulassung einer Zubereitung aus Ammoniumchlorid als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Wiederkäuer sowie für Katzen und Hunde, zur Zulassung einer Zubereitung aus Ammoniumchlorid als Zusatzstoff in Futtermitteln für Sauen (Zulassungsinhaber: Latochema Co. Ltd) und zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 832/2012 und (EU) 2016/1007 (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Verlängerung der Zulassung
Die Zulassung der im Anhang genannten Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „sonstige zootechnische Zusatzstoffe“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen für Wiederkäuer, Katzen und Hunde verlängert.
Article 2 Zulassung
Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „sonstige zootechnische Zusatzstoffe“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen für Sauen zugelassen.
Article 3 Aufhebung
Die Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 832/2012 und (EU) 2016/1007 werden aufgehoben.
Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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