Durchführungsverordnung (EU) 2023/1787 der Kommission vom 14. September 2023 zur Änderung der Anhänge III, IX und X der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 in Bezug auf die Liste der Schutzgebiete und der jeweiligen Schutzgebiet-Quarantäneschädlinge, das Verbot des Einführens von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen in bestimmte Schutzgebiete und besondere Anforderungen hinsichtlich ihres Einführens in bestimmte Schutzgebiete oder ihrer Verbringung innerhalb solcher Schutzgebiete
Text
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Article 1
Die Anhänge III, IX und X der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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