Durchführungsverordnung (EU) 2023/2452 der Kommission vom 26. Oktober 2023 zur Eintragung eines Namens in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Salinate de Turda (g. g. A.))
Text
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Article 1
Der Name „Salinate de Turda“ (g. g. A.) wird in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragen. Mit dem in Absatz 1 genannten Namen wird ein Erzeugnis der Klasse 1.2. „Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)“ gemäß Anhang XI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 der Kommission ausgewiesen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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