Durchführungsverordnung (EU) 2023/2583 der Kommission vom 20. November 2023 zur Zulassung von aus Corynebacterium glutamicum KCCM 80185 hergestelltem L-Isoleucin als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten
Text
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Article 1
Der im Anhang genannte Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Aminosäuren, deren Salze und Analoge“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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