Durchführungsverordnung (EU) 2023/2646 der Kommission vom 28. November 2023 zur Zulassung einer Zubereitung aus Lentilactobacillus buchneri DSM 32650 als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten
Text
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Article 1
Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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