Durchführungsverordnung (EU) 2023/2773 der Kommission vom 13. Dezember 2023 zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/128 in Bezug auf bestimmte Vorschriften für Prüfverfahren, die Prüfung von Geschäftsvorgängen und die Verwaltungserklärung im Rahmen des EGFL und des ELER
Text
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Article 1
„(4 Die vertiefte Prüfung der Ausgaben umfasst die Überprüfung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Geschäftsvorgänge auf der Ebene der Endbegünstigten in Bezug auf die Maßnahmen gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 229/2013, (EU) Nr. 1308/2013 und (EU) Nr. 1144/2014 sowie auf die kulturspezifische Zahlung für Baumwolle und die Vorruhestandsbeihilfe gemäß Titel III Kapitel II Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 bzw. Artikel 155 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2115. Zu diesem Zweck kann die bescheinigende Stelle die Zahlstelle bei deren Vor-Ort-Kontrollen der zweiten Ebene begleiten. Die bescheinigende Stelle darf die Zahlstelle bei deren ersten Vor-Ort-Kontrollen nicht begleiten, ausgenommen in Fällen, in denen eine Nachprüfung der von der Zahlstelle durchgeführten ersten Kontrolle physisch unmöglich wäre.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2023.
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