Durchführungsbeschluss (EU) der Kommission vom 28. Februar 2024 zur Erstellung einer Liste der geografischen Angaben, die gemäß der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates geschützt sind und die für die Anmeldungen zur internationalen Eintragung gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2019/1753 des Europäischen Parlaments und des Rates eingereicht werden sollen
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Eine Liste mit der gemäß der Verordnung (EU) 2019/787 geschützten geografischen Angabe, die die Kommission zur internationalen Eintragung anmelden soll, ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.
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