Beschluss (EU) 2024/190 der Europäischen Zentralbank vom 15. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2016/16) (EZB/2023/38)
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Article 4a Einbeziehung von Klimaschutzaspekten in die Bezugsgröße
1 In die in Artikel 4 Absatz 3 genannte Bezugsgröße sind entsprechend einer vom EZB-Rat genehmigten Methodik, einschließlich der im Anhang aufgeführten Elemente, Klimaschutzaspekte mit einzubeziehen, insbesondere zur Steuerung der klimabezogenen Finanzrisiken, denen das Eurosystem ausgesetzt ist.
2 Sofern der EZB-Rat es für erforderlich hält, kann er die in Absatz 1 genannte Methodik überprüfen, insbesondere um klimabezogene Finanzrisiken und die Fortschritte im Hinblick auf Kapazitäten für die Risikobewertung zu berücksichtigen.“
Article 2 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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