Beschluss (EU) 2024/244 des Rates vom 27. November 2023 über den Abschluss — im Namen der Union — des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland
Text
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Article 1
Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland (im Folgenden „Abkommen“) wird im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Für die Zwecke des Artikels 14.4 und des Artikel 24.3 Buchstabe h des Abkommens werden Änderungen oder Berichtigungen in Bezug auf Anhang 14 des Abkommens von der Kommission nach Anhörung des vom Rat nach Artikel 207 Absatz 3 des Vertrags bestellten Sonderausschusses im Namen der Union gebilligt.
Article 3
Für die Zwecke des Artikels 18.33 und Artikel 24.3 Buchstabe i des Abkommens werden Änderungen von Anhang 18-A oder Anhang 18-B des Abkommens von der Kommission nach Anhörung des vom Rat nach Artikel 207 Absatz 3 des Vertrags bestellten Sonderausschusses im Namen der Union im Namen der Union gebilligt.
Article 4
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 27.2 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Article 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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