Beschluss (EU) 2024/350 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Vereinbarkeit der von Belgien vorgelegten Behebungsmaßnahmen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1336 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 8616)
Text
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Article 1
Die Behebungsmaßnahmen in Bezug auf die Leistungsziele im Bereich der Kosteneffizienz für den dritten Bezugszeitraum, die Belgien in seinem endgültigen Leistungsplanentwurf der Kommission am 7. November 2023 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 vorgelegt hat, stehen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1336 im Einklang. Die Leistungsziele, die in dem von Belgien gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 am 7. November 2023 vorgelegten endgültigen Leistungsplanentwurf enthalten und im Anhang dieses Durchführungsbeschlusses aufgeführt sind, sind mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/891 der Kommission vereinbar.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien gerichtet.
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