Beschluss (EU) 2024/394 des Rates vom 16. Januar 2024 über den im Namen der Europäischen Union in der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/869
Text
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Article 1
Der im Namen der Union in den Sitzungen der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) zu vertretende Standpunkt ist in Anhang I festgelegt.
Article 2
Die jährliche Festlegung des Standpunkts der Union in den Sitzungen der GFCM erfolgt gemäß Anhang II.
Article 3
Der in Anhang I dargelegte Standpunkt der Union wird spätestens für die Jahrestagung der GFCM im Jahr 2029 auf Vorschlag der Kommission vom Rat überprüft und gegebenenfalls geändert.
Article 4
Der Beschluss (EU) 2019/869 wird aufgehoben.
Article 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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