Durchführungsbeschluss (EU) 2024/773 der Kommission vom 4. März 2024 zur Änderung des Beschlusses 2009/992/EU über Mindestanforderungen an die zusätzlichen Daten, die in die einzelstaatlichen elektronischen Register der Kraftverkehrsunternehmen einzugeben sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 1120)
Text
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Article 1
Der Anhang des Beschlusses 2009/992/EU wird durch den Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Relations
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