Durchführungsbeschluss (EU) 2024/845 der Kommission vom 12. März 2024 über die endgültige Zuweisung der Unionsbeihilfe für Schulobst und -gemüse sowie Schulmilch an die Mitgliedstaaten für den Zeitraum 1. August 2024 bis 31. Juli 2025 und zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/655
Text
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Article 1
Die endgültige Zuweisung der Unionsbeihilfe für Schulobst und -gemüse sowie für Schulmilch an die am Schulprogramm teilnehmenden Mitgliedstaaten für den Zeitraum 1. August 2024 bis 31. Juli 2025 ist in Anhang I festgesetzt.
Article 2
Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/655 wird durch den Wortlaut in Anhang II des vorliegenden Beschlusses ersetzt.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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