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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2024/871 der Europäischen Zentralbank vom 8. März 2024 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2023 (EZB/2024/8)

CELEX
32024D0871
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2024-03-08
In force since
2024-03-26
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die Begriffsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/17) und der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) Anwendung.

Article 2 Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2023

1 Der nach dem Anhang berechnete Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2023 beläuft sich auf 653723537 EUR.

2 Jede Kategorie beaufsichtigter Unternehmen und beaufsichtigter Gruppen zahlt den folgenden Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren: a) bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 626488841 EUR; b) weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 27234696 EUR.

Article 3 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am fünften Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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