Beschluss (EU) 2024/874 des Rates vom 11. März 2024 über den im Namen der Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) auf dessen 231. Tagung in Bezug auf die geplante Änderung des Anhangs 13 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt
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Article 1
1 Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 231. Tagung oder einer nachfolgenden Tagung des ICAO-Rates zu vertreten ist, besteht darin, die vorgeschlagene Änderung zu Anhang 13 — Aircraft Accident and Incident Investigation (Untersuchung von Unfällen und Störungen im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen) — des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt (im Folgenden „Abkommen von Chicago“) in ihrer Gesamtheit zu unterstützen.
2 Sofern der ICAO-Rat die in Absatz 1 genannte Änderung ohne wesentliche Änderung annimmt, besteht der Standpunkt, der im Namen der Union zu vertreten ist darin, als Reaktion auf das entsprechende ICAO-Rundschreiben keine Ablehnung mitzuteilen und der angenommenen Maßnahme nachzukommen. Weichen die Rechtsvorschriften der Union nach dem geplanten Geltungstermin der in Anhang 13 des Abkommens von Chicago enthaltenen Richtlinien von diesen ab, wodurch die Mitteilung einer Abweichung von diesen spezifischen Richtlinien an die ICAO nach Artikel 38 des Abkommens von Chicago erforderlich wird, legt die Kommission dem Rat rechtzeitig und mindestens zwei Monate vor einer von der ICAO für die Mitteilung von Abweichungen gesetzten Frist ein Vorbereitungsdokument zur Erörterung und Billigung vor, in dem der Standpunkt der Union zu den der ICAO von den Mitgliedstaaten im Namen der Union mitzuteilenden Abweichungen im Einzelnen dargelegt wird.
Article 2
Der in Artikel 1 Absatz 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten, die Mitglieder des ICAO-Rates sind und gemeinsam im Interesse der Union handeln, zum Ausdruck gebracht. Der in Artikel 1 Absatz 2 genannte Standpunkt wird von allen Mitgliedstaaten, die gemeinsam im Interesse der Union handeln, zum Ausdruck gebracht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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