Beschluss (EU) 2024/1012 des Rates vom 25. März 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über den Zugang seychellischer Fischereifahrzeuge zu den Gewässern von Mayotte
Text
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Article 1
Das Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über den Zugang seychellischer Fischereifahrzeuge zu den Gewässern von Mayotte (im Folgenden „Abkommen“) wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 20 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Article 3
Im Einklang mit dem im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Verfahren wird die Kommission ermächtigt, im Namen der Union die durch den gemäß Artikel 8 des Abkommens eingerichteten Gemischten Ausschuss vorgenommenen Änderungen des Abkommens zu genehmigen.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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