Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1322 der Kommission vom 14. Mai 2024 zur Zulassung eines Einstufungsverfahrens zur Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern in Malta (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 3102)
Text
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Article 1
Die Verwendung des folgenden Einstufungsverfahrens zur Schätzung des Muskelfleischanteils von Schweineschlachtkörpern ist gemäß Anhang IV Abschnitt B Teil IV Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Malta zugelassen: das Gerät „CSB Image-Meater 2.0“ und die entsprechenden Schätzverfahren, die im Einzelnen im Anhang dieses Beschlusses beschrieben sind.
Article 2
Änderungen des in Artikel 1 genannten zugelassenen Einstufungsverfahrens oder -geräts müssen durch einen Durchführungsbeschluss der Kommission genehmigt werden.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Republik Malta gerichtet.
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