Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1433 der Kommission vom 24. Mai 2024 über den Rechnungsabschluss der Zahlstellen der Mitgliedstaaten für die im Rahmen der GAP-Strategiepläne vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für den Zeitraum 2023-2027 im Haushaltsjahr 2023 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 3351)
Text
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Article 1
Die Rechnungen der Zahlstellen der Mitgliedstaaten über die im Rahmen der GAP-Strategiepläne vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Haushaltsjahr 2023 und in Bezug auf den Zeitraum 2023–2027 finanzierten Ausgaben werden abgeschlossen. Die im Rahmen der GAP-Strategiepläne für den Zeitraum 2023–2027 gemäß diesem Beschluss von jedem Mitgliedstaat wiedereinzuziehenden bzw. ihm zu erstattenden Beträge des ELER sind im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt.
Article 2
Dieser Beschluss gilt unbeschadet späterer Konformitätsabschlussbeschlüsse der Kommission gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und Artikel 55 der Verordnung (EU) 2021/2116, mit denen nicht in Übereinstimmung mit den Unionsvorschriften getätigte Ausgaben von der Unionsfinanzierung ausgeschlossen werden, sowie späterer Beschlüsse der Kommission über den jährlichen Leistungsabschluss gemäß Artikel 54 der Verordnung (EU) 2021/2116, mit denen Ausgaben von der Unionsfinanzierung ausgeschlossen werden, denen kein entsprechender Output im jährlichen Leistungsbericht gegenübersteht.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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