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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1467 der Kommission vom 27. Mai 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/785 über die Harmonisierung der Funkfrequenzen für Ultrabreitbandgeräte in der Union (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 3377)

CELEX
32024D1467
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-05-27
In force since
2024-05-27
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 3

Binnen sechs Monaten nach dem Geltungsbeginn dieses Beschlusses bestimmen die Mitgliedstaaten die Funkfrequenzen und stellen sie für eine nichtstörende und ungeschützte Nutzung durch Ultrabreitbandgeräte unter der Voraussetzung zur Verfügung, dass diese Geräte den Bedingungen im Anhang entsprechen und im Innenbereich genutzt werden oder bei Nutzung im Außenbereich nicht an einer ortsfesten Anlage, einer festen Infrastruktur oder einer festen Außenantenne angebracht sind. Ultrabreitbandgeräte, die den Bedingungen des Anhangs entsprechen, dürfen auch in Kraftfahrzeugen und Eisenbahnfahrzeugen verwendet werden oder dürfen an einer ortsfesten Anlage oder einer ortsfesten Infrastruktur angebracht oder mit einer festen Außenantenne verwendet werden, sofern dies laut Anhang ausdrücklich zulässig ist.“

Article 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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