Beschluss (EU) 2024/1647 des Rates vom 30. Mai 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Kenia, Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft, andererseits
Text
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Article 1
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Kenia, Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft,andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 139 Absatz 3 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Article 3
Das Abkommen ist nicht so auszulegen, als begründe es Rechte oder Pflichten, die vor Gerichten der Union oder der Mitgliedstaaten unmittelbar geltend gemacht werden können.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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