Beschluss (EU) 2024/1667 des Rates vom 30. Mai 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 16. Sitzung des Ausschusses der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bei der Annahme einer Empfehlung und von Schlussfolgerungen, die an fünf Vertragsstaaten gerichtet sind und sich auf deren Umsetzung des Übereinkommens beziehen, in Bezug auf Angelegenheiten, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zu vertreten ist
Text
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Article 1
Auf der 16. Sitzung des nach Artikel 67 des Übereinkommens eingesetzten Ausschusses der Vertragsparteien ist im Namen der Union der Standpunkt zu vertreten, dass keine Einwände gegen die Annahme der folgenden Rechtsakte erhoben werden: 1. Empfehlung zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt durch Liechtenstein [IC-CP(2024)1-prov], 2. Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien in Bezug auf Andorra [IC-CP(2024)2-prov], 3. Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien in Bezug auf Belgien [IC-CP(2024)3-prov], 4. Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien in Bezug auf Malta [IC-CP(2024)4-prov] und 5. Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien in Bezug auf Spanien [IC-CP(2024)5-prov].
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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