Beschluss (EU) 2024/1859 des Rates vom 25. Juni 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Eurofound)Text von Bedeutung für den EWR.
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur vorgeschlagenen Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Artikel 5 Nummer 10 des Protokolls 31 erhält folgende Fassung: „Die Vertragsstaaten bemühen sich um eine Vertiefung der Zusammenarbeit im Rahmen des folgenden Rechtsakts: 32019 R 0127: Verordnung (EU) 2019/127 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über die Gründung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates (ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 74).“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung gemäß Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2024.
Article 3
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions