Beschluss (EU) 2024/1953 des Rates vom 13. Mai 2024 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Aufnahme eines neu erlassenen Rechtsakts der Union in Anhang 2 des Windsor-Rahmens zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit Artikel 164 Absatz 1 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss (im Folgenden „Gemeinsamer Ausschuss“) zu vertreten ist, besteht in dem Entwurf des diesem Beschluss beigefügten Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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