Beschluss (EU) 2024/2045 des Rates vom 22. Juli 2024 über den im Namen der Union in den Gremien des Europarats in Bezug auf den Status der Europäischen Union im Erweiterten Teilabkommen über das Schadensregister im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine zu vertretenden Standpunkt
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Article 1
1 Der Standpunkt, der im Namen der Union in den Gremien des Europarats in Bezug auf den Status der Europäischen Union im Erweiterten Teilabkommen über das Schadensregister im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine (im Folgenden „Register“) zu vertreten ist, besteht darin, die Änderung des Status der Union vom assoziierten Mitglied zur Teilnehmerin gemäß Artikel 4.2 des Statuts des Registers zu notifizieren.
2 Die in Absatz 1 genannte Notifizierung und die geplante Änderung des Status berühren nicht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in Bezug auf das Register.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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