Beschluss (EU) 2024/2152 des Rates vom 15. Juli 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union – und die vorläufige Anwendung des Protokolls (2024-2029) zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls (2024-2029) zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (im Folgenden „Protokoll“) wird vorbehaltlich seines Abschlusses genehmigt .
Article 2
Die Kommission stellt die Unterzeichnung des Protokolls vorbehaltlich seines Abschlusses sicher.
Article 3
Das Protokoll wird bis zu seinem Inkrafttreten gemäß seinem Artikel 17 ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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