Beschluss (EU) 2024/2819 der Europäischen Zentralbank vom 24. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/440 zu einem zeitlich befristeten Pandemie-Notfallankaufprogramm (EZB/2020/17) (EZB/2024/29)
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Article 7 Wertpapierleihgeschäfte
Mit Ausnahme von Wertpapieren, welche die Bonitätsanforderungen für Wertpapiere, die im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors angekauft wurden, nicht mehr erfüllen, macht das Eurosystem zur Sicherstellung der Wirksamkeit des PEPP die im Rahmen des PEPP angekauften Wertpapiere für die Wertpapierleihe, einschließlich Repogeschäfte, verfügbar.“
Article 2 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am fünften Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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