Beschluss (GASP) 2024/2876 des Rates vom 8. November 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/1968 über eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine)
Text
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Article 1
„(4 Die EUMAM Ukraine arbeitet mit der NATO, insbesondere der NATO-Sicherheitsunterstützung und -Ausbildung für die Ukraine (NATO Security Assistance and Training for Ukraine, NSATU), unter uneingeschränkter Achtung der Grundsätze der Transparenz, der Gegenseitigkeit und der Inklusivität sowie der Beschlussfassungsautonomie und der Verfahren beider Organisationen zusammen.“
„(6 Der als finanzieller Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der EUMAM Ukraine dienende Betrag für den Zeitraum vom 14. November 2024 bis zum 15. November 2026 beläuft sich auf 408800000 EUR. Der Prozentsatz des Referenzbetrags nach Artikel 51 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 beträgt 0 % für Mittelbindungen und 0 % für Zahlungen.“
„(2 Der Hohe Vertreter ist überdies befugt, als EU-Verschlusssachen bis zum Geheimhaltungsgrad ‚RESTREINT UE/EU RESTRICTED‘ eingestufte Informationen, die für die Zwecke der EUMAM Ukraine generiert werden, nach Maßgabe des Beschlusses 2013/488/EU entsprechend den operativen Erfordernissen der EUMAM Ukraine an die Ukraine, die USA, das Vereinigte Königreich, Kanada, die NSATU und die IDCC weiterzugeben. Zu diesem Zweck werden die notwendigen Vereinbarungen zwischen dem Hohen Vertreter und den zuständigen Behörden der Ukraine, der NSATU und der IDCC getroffen.“
„(1 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt bis zum 15. November 2026.
2 Bis spätestens Januar 2025 wird eine strategische Bewertung der EUMAM Ukraine vorgelegt. Rechtzeitig vor dem Ablauf der Geltungsdauer dieses Beschlusses wird eine strategische Überprüfung der EUMAM Ukraine durchgeführt.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 16. November 2024.
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