Beschluss (EU) 2024/3134 des Rates vom 2. Dezember 2024 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Text
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Article 1
Die im Anhang beigefügten Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (im Folgenden „beschäftigungspolitische Leitlinien“) werden angenommen. Die beschäftigungspolitischen Leitlinien sind Teil der integrierten Leitlinien.
Article 2
Die Mitgliedstaaten berücksichtigen die beschäftigungspolitischen Leitlinien in ihren beschäftigungspolitischen Maßnahmen und Reformprogrammen, über die nach Maßgabe des Artikels 148 Absatz 3 AEUV Bericht erstattet wird.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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