Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/3136 der Kommission vom 17. Dezember 2024 über die Ernennung des Vorsitzenden sowie der Mitglieder des Netzmanagementgremiums und der Koordinierungszelle für Luftfahrtkrisensituationen sowie ihrer jeweiligen Stellvertreter für die Funktionen des Flugverkehrsmanagementnetzes für 2025 und 2026

CELEX
32024D3136
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-12-17
In force since
2025-01-01
End of validity
2026-12-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die in Anhang I aufgeführten Personen werden vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 in ihren in jenem Anhang jeweils genannten Eigenschaften als Mitglieder des Netzmanagementgremiums, als deren Stellvertreter oder als Beobachter ernannt.

Article 2

Die in Anhang II aufgeführten Personen werden vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 in ihren in jenem Anhang jeweils genannten Eigenschaften als Mitglieder der europäischen Koordinierungszelle für Luftfahrtkrisensituationen oder als deren Stellvertreter ernannt.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2025.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions