Durchführungsbeschluss (EU) 2024/3181 der Kommission vom 19. Dezember 2024 über die Anerkennung des freiwilligen Systems Programme for the Endorsement of Forest Certification – PEFC zum Nachweis der Einhaltung der in der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Anforderungen für Biomasse-Brennstoffe
Text
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Article 1
Mit dem freiwilligen System „Programme for the Endorsement of Forest Certification – PEFC“, dessen Anerkennung am 4. Oktober 2024 bei der Kommission beantragt wurde, wird nachgewiesen, dass Lieferungen von Biomasse-Brennstoffen die in Artikel 29 Absätze 6 und 7 der Richtlinie (EU) 2018/2001 festgelegten Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Das freiwillige System „PEFC“ liefert zudem genaue Daten zu Treibhausgaseinsparungen für die Zwecke des Artikels 29 Absatz 10 der Richtlinie (EU) 2018/2001, da mit ihm sichergestellt wird, dass alle relevanten Informationen von den in der Produktkette vorgelagerten Wirtschaftsteilnehmern an die in der Produktkette nachgelagerten Wirtschaftsteilnehmer weitergegeben werden.
Article 2
Werden an dem freiwilligen System „PEFC“, dessen Anerkennung am 4. Oktober 2024 bei der Kommission beantragt wurde, inhaltliche Änderungen vorgenommen, die die Grundlage dieses Beschlusses betreffen könnten, meldet das freiwillige System „PEFC“ diese Änderungen unverzüglich der Kommission. Die Kommission bewertet die gemeldeten Änderungen im Hinblick darauf, ob das freiwillige System „PEFC“ die Kriterien, für die es anerkannt wurde, noch angemessen berücksichtigt.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt bis zum 21. Dezember 2029.
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